E-Plus / Skype / BNetzA
Entscheidung der BNetza zum Online Flat Angebot der E-Plus (zzgl. Skype-Nutzung) vom 14-10-2005:
Kläger war ein Service-Provider, der sich dagegen wandte, dass es ihm – im Gegensatz zu dem von E-Plus ausgewählten „Provider“ skype - z.B. nicht möglich sei VoIP-Angebote auf der Basis des SIP-Protokolls, in Kombination mit UMTS-Endgeräten oder VoIP inkl. Verbindungen zu Festnetznummern anzubieten. Daraus ergäbe sich eine Diskriminierung.
Seitens E-Plus wurde darauf verwiesen, dass es zur Sicherstellung der Integrität des Netzes und der Interoperabilität der hierüber erbrachten Dienste, notwendig sei zunächst einen Feldversuch durchzuführen, der sich in engen zeitlichen und sachlichen Grenzen hält – hierzu passe eine Ausweitung auf andere Provider nicht. Seitens der BNetza wurde die Ansicht der E-Plus nun bestätigt:
Die Zulassungsphase zum Test sei zeitlich eng begrenzt (Kunden von „E-Plus Online Flat“ im Zeitraum von 15-10-2005-31.12.2005) und zusätzlich sei die Anzahl der Teilnehmer durch die zahlenmäßige Begrenzung der „skype-Starter-Packs“ eingeschränkt. Zudem sei der Dienst durch bestimmte Vorgaben wie z.B. die Verwendung einer geprüfte Monitoring-Software der E-Plus, die Beschränkung auf ein proprietäres Protokoll (wohl Skype ;-)) und die Zulassung lediglich in Kombination mit Datenkarte / PC beschränkt.
Fazit:
a) Man kann davon ausgehen, dass E-Plus diese Öffnung gegenüber Skype so schnell nicht wiederholen wird und es sich zunächst um einen einmaligen Feldversuch handeln wird.
b) Offensichtlich betrachten die Mobilfunk Service-Provider solche VoIP-Provider wirklich als echte Konkurrenz und reagieren auf eine „Förderung“ durch die Netzbetreiber ausgesprochen empfindlich. Vor allem, wenn diese Service-Provider außer gebrandeten SIM-Karten keine eigene Intelligenz „im“ Netz aufweisen….während Skype im Grunde wie ein MVNO bzw. MVNE agieren kann (ohne Zusammenschaltungsvereinbarung oder ähnliches….)
c) Die BNetza unausgesprochen wohl davon ausgeht, dass es sich bei Skype um eine Art Provider handelt…ob Skype wohl einen Anspruch gegen E-Plus auf Netzzusammenschaltung hätte ? Und wie könnte der inhaltlich – außer Unterlassen der Behinderung des Zuganges zum Endkunden - wohl ausgestaltet sein ?
Kläger war ein Service-Provider, der sich dagegen wandte, dass es ihm – im Gegensatz zu dem von E-Plus ausgewählten „Provider“ skype - z.B. nicht möglich sei VoIP-Angebote auf der Basis des SIP-Protokolls, in Kombination mit UMTS-Endgeräten oder VoIP inkl. Verbindungen zu Festnetznummern anzubieten. Daraus ergäbe sich eine Diskriminierung.
Seitens E-Plus wurde darauf verwiesen, dass es zur Sicherstellung der Integrität des Netzes und der Interoperabilität der hierüber erbrachten Dienste, notwendig sei zunächst einen Feldversuch durchzuführen, der sich in engen zeitlichen und sachlichen Grenzen hält – hierzu passe eine Ausweitung auf andere Provider nicht. Seitens der BNetza wurde die Ansicht der E-Plus nun bestätigt:
Die Zulassungsphase zum Test sei zeitlich eng begrenzt (Kunden von „E-Plus Online Flat“ im Zeitraum von 15-10-2005-31.12.2005) und zusätzlich sei die Anzahl der Teilnehmer durch die zahlenmäßige Begrenzung der „skype-Starter-Packs“ eingeschränkt. Zudem sei der Dienst durch bestimmte Vorgaben wie z.B. die Verwendung einer geprüfte Monitoring-Software der E-Plus, die Beschränkung auf ein proprietäres Protokoll (wohl Skype ;-)) und die Zulassung lediglich in Kombination mit Datenkarte / PC beschränkt.
Fazit:
a) Man kann davon ausgehen, dass E-Plus diese Öffnung gegenüber Skype so schnell nicht wiederholen wird und es sich zunächst um einen einmaligen Feldversuch handeln wird.
b) Offensichtlich betrachten die Mobilfunk Service-Provider solche VoIP-Provider wirklich als echte Konkurrenz und reagieren auf eine „Förderung“ durch die Netzbetreiber ausgesprochen empfindlich. Vor allem, wenn diese Service-Provider außer gebrandeten SIM-Karten keine eigene Intelligenz „im“ Netz aufweisen….während Skype im Grunde wie ein MVNO bzw. MVNE agieren kann (ohne Zusammenschaltungsvereinbarung oder ähnliches….)
c) Die BNetza unausgesprochen wohl davon ausgeht, dass es sich bei Skype um eine Art Provider handelt…ob Skype wohl einen Anspruch gegen E-Plus auf Netzzusammenschaltung hätte ? Und wie könnte der inhaltlich – außer Unterlassen der Behinderung des Zuganges zum Endkunden - wohl ausgestaltet sein ?
Brentano - 11. Mai, 23:33